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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbeding- ungen gelten für alle Behandlungs- verträge sowie Therapie-, Service- und Hotelleistungen von HolsingVital. Sie sind auf der Homepage ausrei- chend zur Kenntnis gebracht und hängen im Haus aus.

Vertragsabschluss

Eine Buchungsanfrage des Gastes wird schriftlich bestätigt. Mit der Bestä- tigung kommt ein Behandlungsvertrag zustande.

Vertragspartner sind der Gast und die HolsingVital GmbH, eine Weiterlei- tung an Dritte ist nicht möglich.

Mit dem Vertragsabschluss erkennt der Gast die Hausordnung von HolsingVital an. Diese ist an mehreren Stellen der Gebäude gut sichtbar ausgehängt und damit jedem Gast ausreichend zur Kenntnis gebracht.

Die Unterbringung von Begleit- personen bedarf der Zustimmung durch die HolsingVital GmbH.

Persönliche Buchungen können aus- schließlich zu den Öffnungszeiten der Rezeption geschehen. Vormerkungen werden telefonisch entgegenge- nommen und schriftlich bestätigt. Der Gast erhält eine Nummer in der betriebsinternen EDV.

Leistungen, Preise, Bezahlung

HolsingVital ist verpflichtet, die verein- barten, in den Angeboten gemäß aktu- ellem Stand aufgeführten Leistungen zu erbringen. Schuldhaft versäumte Termine werden nicht ersetzt.

Der Gast ist verpflichtet, die über die geltenden Angebote und Pauschalen hinaus gehenden (therapeutischen oder ärztlichen) Leistungen selbst zu zahlen.

Es gelten die Pensions- und Kurmittel- preise gemäß der aktuellen Liste ärzt- licher und therapeutischer Leistungen. Die Preislisten sind an der Rezeption jederzeit einsehbar.

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro und EC-Karte. Jede Rechnung der HolsingVital GmbH ist 10 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Nach Verzugseintritt kann die Klinik Mahngebühren in gestaffelter Höhe von je 5 €, 10 €, 15 € erheben.  

HolsingVital ist berechtigt, eine Vor- auszahlung in Höhe von 50 % zu berechnen. Eine andere Höhe der Vor- auszahlung kann im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Anspruch auf Minderung besteht nur im Falle einer rechtskräftigen un- bestrittenen Forderung.

Pauschalpreise sind Preise für Über- nachtung mit Vollpension. Nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten wer- den nur dann erstattet, wenn der Gast

dies bis spätestens drei Tage vor Anreise ankündigt. Die Höhe der Rückerstattung beträgt  2,50 € für Mittag- und Abendessen.


Für unvermeidbaren Therapieausfall z.B. wegen notwendiger Reparatur- arbeiten in den Therapiebereichen bietet HolsingVital einen auf den Preis bezogenen gleichwertigen Ersatz an. Ein Anspruch auf Preisminderung oder Erstattung besteht nicht.

Wir weisen ausdrücklich den Kunden daraufhin, sich vor Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen über mögliche Kostenerstattung zu informieren, da manche Versicher-ungen (oder die Beihilfe) die Kosten diverser Leistungen gar nicht oder nicht in voller Höhe erstatten, so dass der Eigenanteil des Kunden steigt.

Rücktritt, Stornierung

Rücktritt oder Stornierung seitens des Gastes sind der Klinik rechtzeitig (bis zwei Wochen vor Anreise) mitzuteilen. Andernfalls hat HolsingVital Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Höhe von 30% des Buchungspreises. HolsingVital  ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

a) höhere Gewalt die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht, 

b) Pauschalen unter falschen Angaben gebucht werden,

c) die Hausordnung grob missachtet wird,

d) HolsingVital begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährdet,

e) HolsingVital von dem Umstand Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Abschluss des Vertrages wesentlich verschlechtert haben oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet wurde.

An- und Abreise

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies ist dem Gast schriftlich bestätigt worden.

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 13.00 Uhr zur Verfügung.

Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr zu beziehen. Nach 18.00 Uhr hat die HolsingVital GmbH das Recht, die Zimmer anderweitig zu vergeben. 

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 9.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die darüber hinaus genutzte Zeit kann die HolsingVital GmbH  dem Gast in Rechnung stellen.

Haftung/Verjährung

Störungen oder Mängel an den Leis- tungen der Klinik soll der Gast unver- züglich anzeigen, dann kann die Klinik sich bemühen, Abhilfe zu schaffen. Es tritt kein Anspruch auf Minderung des vertraglichen Entgeltes ein.   
 


Die HolsingVital GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

Die HolsingVital GmbH haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. 

 

Werden im Rahmen von Angeboten mit Pauschalpreisen Leistungen nicht in Anspruch genommen, besteht we- der Anspruch auf Ersatz noch auf Preisminderung. 

 

Der Gast hat die Möglichkeit, Geld oder Wertgegenstände zur Aufbewah- rung gegen Quittung zentral im Tresor verwahren zu lassen. Die Klinik em- pfiehlt, von dieser Möglichkeit Ge- brauch zu machen. Haftungsansprüche bei Verlust entstehen in Höhe des Versicherungsschutzes. 

 

Für hinterlassene und/oder verges- sene Gegenstände besteht keine Haftung. 

 

Der Gast hat die Möglichkeit, sein mit- gebrachtes Fahrrad in einem ab- schließbaren Schuppen unterzustellen. Im Falle von Diebstahl oder Beschä- digung besteht kein Haftungsanspruch. Der Gast ist aufgefordert, einen evtl. bestehenden eigenen Versicherungs- schutz zu nutzen. 

 

Nachrichten, Post und Warensen- dungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. HolsingVital übernimmt die Verteilung und Aufbewahrung, sie ist berechtigt, nach spätestens einmona- tiger Aufbewahrungsfrist die vor- bezeichneten Sachen dem örtlichen Fundbüro zu übergeben. 

 

Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, zu welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt hat.


Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern die Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden/den Gast sind unwirksam.

Gerichtsstand ist der Sitz der Klinik (Preussisch Oldendorf / Lübbecke). 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
 

Preise/Preisliste

Mit Erscheinen einer neue Preisliste verliert die ältere ihre Gültigkeit und die neue tritt automatisch in Kraft, es sei denn die (älteren) Preise wurden bereits schriftlich in einer Buchungs- bestätigung zugesagt.

 

Unzulässige Gewerbeausübung

Die Ausübung eines Gewerbes auf dem Gelände bzw. im Haus von HolsingVital ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

 



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