Hausordnung §§
Das Leben in einer Gemeinschaft erfordert gewisse Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die Hausordnung gewissenhaft einzuhalten und folgende Punkte zu beachten:
Bitte verhalten Sie sich grundsätzlich und jederzeit so, dass Ihr und der Aufenthalt aller anderen Hausgäste/Patienten nicht beeinträchtigt werden.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf ältere und behinderte Patienten und auf das Eigentum unseres Unternehmens.
Bitte halten Sie sich an die Anweisungen unserer Mitarbeiter.
Bei Verstoß gegen diese Grundsätze behält sich HolsingVital das Recht vor, einen Aufenthalt vorzeitig zu beenden und die Betroffenen des Hauses zu verweisen.
- § 1 Termin und Zeitplanung
Bitte halten Sie sich genau an die Zeiten Ihres Terminplanes. Für versäumte Termine kann kein Ersatz verlangt werden. Am besten sind Sie schon 5 Minuten vor Beginn des Termines dort. Bei Fragen zu Ihrem Terminplan kontaktieren Sie bitte die Termin-Dispo telefonisch unter 888.
Die Öffnungszeiten und Termine außerhalb Ihres Terminplanes (z. B. Schwimmbad, Salzgrotte u. w.) entnehmen Sie bitte den Info-Terminals in der ärztlichen Abteilung, am Vital-Shop oder den Aushängen.
- § 2 Freizeit
Während der privaten Freizeitgestaltung ist der Patient nicht über die Klinik oder einen Kostenträger versichert. Lesen Sie dazu bitte die entsprechenden Aushänge!
- § 3 Eingangsbereich der Klinik
Bitte betrachten Sie die Eingangsbereiche unseres Hauses, einschließlich der Rezeption/Empfang und das Bistro als Ruhebereiche.
- § 4 Klinikschließung am Abend
Die Klinik schließt täglich um 22:30 Uhr. Halten Sie sich bitte nach Schließung ausschließlich allein im Zimmer auf.
- § 5 Beurlaubungen
Bei Patienten, deren Kosten des Aufenthaltes durch Dritte übernommen werden (i. d. Regel durch Sozialversicherungsträger) sind Beurlaubungen während der Maßnahme grundsätzlich nicht gestattet. Dies hat versicherungsrechtliche Gründe.
Es ist den Patienten außerdem nicht erlaubt, sich nach Schließung des Hauses außerhalb der Klinik aufzuhalten, auch das Übernachten außer Haus kann nicht gestattet werden.
- § 6 Teilnahme an den Mahlzeiten
Bitte nehmen Sie alle Mahlzeiten zu den festgelegten Tischzeiten
Frühstück 07.45 – 09.30 Uhr
Mittagessen 12.15 Uhr
Abendessen 17.30 – 18:30 Uhr
grundsätzlich in den Speiseräumen des Hauses ein.
Werden Mahlzeiten schuldhaft versäumt, kann kein Ersatz gewährt werden. Ausnahme ist sowohl Samstag- als auch Sonntagmittag. Bitte melden Sie sich bis spätestens Freitag für diese Mahlzeiten ab. Tragen Sie sich dafür in die ausliegende Liste ein.
- § 7 Die Benutzung eines Handys oder ähnlicher Geräte / Verbot elektrischer Geräte wie Tauchsieder, Tee- oder Wasserkocher, Akkus, Kaffeemaschinen o.ä.
Die Benutzung eines Mobilfunktelefons, Tablets oder ähnlicher Geräte ist innerhalb des Hauses – mit Ausnahme der Patientenzimmer – untersagt.
Dies gilt insbesondere für das Café, die Aufenthaltsräume, das Eingangsbistro, Eingangsbereiche und alle Therapiebereiche.
Aus Gründen des Brandschutzes halten Sie sich bitte an das Verbot, elektrische Geräte wie Tauchsieder, Tee- oder Wasserkocher, Akkus, Kaffeemaschinen o.ä. im Haus zu benutzen. Vor allem Akkus für Elektrofahrräder dürfen nicht im Haus aufgeladen werden.
- § 8 Nachtruhe
Bitte halten Sie auf den Zimmern auch am Tage grundsätzlich äußerste Ruhe ein, damit ruhebedürftige Personen zu jeder Tages- und Nachtzeit einen ungestörten Aufenthalt erleben können. Duschen ist deshalb nur von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr gestattet. Das Haus wird spätestens abends um 22:30 Uhr oder eher geschlossen. Direkt nach Schließung sollten Sie allein Ihr Zimmer aufgesucht haben und die Nachtruhe einhalten. Bedenken Sie bitte: Ruhe ist Erholung!
- § 9 Aufbewahrung von Wertsachen
Die Zimmer sind alle mit einem Sicherheitsschloss ausgestattet. Für Geld und Wertgegenstände wird allerdings nur gehaftet, wenn sie gegen Quittung in der Rezeption zur Aufbewahrung abgegeben werden. Wir fordern Sie ausdrücklich auf, Wertsachen kostenlos an der Rezeption zu deponieren.
- § 10 Inventar und Gebrauchsgegenstände
Wir bitten unsere Patienten um schonende Behandlung der Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände des Hauses. Bei fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden haftet die verursachende Person. Das Mitbringen und Benutzen von Tauchsiedern, eigenen TV-Geräten, Kaffeemaschinen, Erhitzern, Wasserkochern oder ähnlichen Geräten ist nicht gestattet.
- § 11 Rauchen, Alkohol und Cannabis
Der Genuss von Alkohol, Tabak, Cannabis (u. Ä.) oder sonstiger Drogen im Haus ist untersagt. Der mäßige Alkoholgenuss ist lediglich im Bistro bis 21.30 Uhr erlaubt. Die Mitarbeiter sind angewiesen, übermäßigen Alkoholgenuss sofort zu unterbinden und den Ausschank zu verweigern.
Bitte rauchen Sie ausschließlich im Raucherpavillion vor dem Haupteingang. Besonders in den Zimmern, auf den Toiletten, auf den Balkonen und in den Eingangsbereichen ist das Rauchen und jeglicher Alkoholgenuss zu unterlassen. Alkohol darf in der Klinik nicht aufbewahrt werden.
Der Konsum von Cannabis ist im Haus und auf dem Klinikgelände nicht gestattet.
- § 12 Besucher / Zutritt von Tieren
Besuchern von außerhalb ist der Besuch eines Patienten auf dessen Zimmer nur nachmittags gestattet. Die Benutzung von Klinik-Einrichtungen (z.B. Schwimmbad, Turnhalle, MTT und alle anderen therapeutischen oder ähnlichen Einrichtungen) ist Besuchern nicht gestattet.
Desweiteren haben Tiere/Haustiere jeglicher Art keinen Zutritt.
- § 13 Fahrräder / Akkus
Für von Ihnen mitgebrachte Fahrräder übernehmen wir im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung keine Haftung. Akkus – jeglicher Art – dürfen nicht im Haus aufgeladen werden.
- § 14 Brandschutz
Im Falle eines Brandes bewahren Sie bitte Ruhe. Lösen Sie den Notruf aus und verlassen Sie das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege zum Sammelplatz auf und hinter der Südterrasse. Bitte informieren Sie sich vorher für den Fall eines Brandes über Fluchtwege und benutzen in diesem Fall nicht den Aufzug! Bitte entzünden Sie nicht selbstständig den Kamin. Überlassen Sie dies bitte den Mitarbeitern des Hauses.
Wegen der Brandgefahr ist es nicht gestattet, im Patientenzimmer Kerzen anzuzünden.
Aus Gründen des Brandschutzes halten Sie bitte das Verbot ein, elektrische Geräte wie Tauchsieder, Tee- oder Wasserkocher, Akkus, Kaffeemaschinen o.ä. im Haus zu benutzen. Vor allem Akkus für Elektrofahrräder dürfen nicht im Haus aufgeladen werden. Verursachen Sie durch einen Fehlalarm einen Feuerwehreinsatz tragen Sie die Einsatzkosten in Höhe von mindestens 2.000,- €.
- § 15 Parken Ihres Fahrzeuges
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf behinderte Mitmenschen und parken Sie nicht vor dem Haupteingang hinter der Schranke. Benutzen Sie bitte den Parkplatz vor der Schranke. Nur zum Be- und Entladen ist das Durchfahren der Schranke gestattet.
Auf sämtlichen Parkplätzen des Hauses gilt: Parken auf eigene Gefahr. Für herunterfallendes Laub, Äste oder Ähnliches wird keine Haftung übernommen. Für Sturmschäden besteht keine Haftung.
- § 16 Wohnmobil/Wohnwagen auf dem Klinikgelände nur entgeltlich zulässig
Die Benutzung des Klinikgeländes durch Wohnmobile/Wohnwagen ist nur entgeltlich zulässig. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf an der Rezeption über den derzeitigen Tagessatz (ohne Versorgung).
- § 17 Videos, Filme oder Fotos vom Haus, Patienten, Kunden und Mitarbeitern
Das Erstellen oder Verbreiten, sowie veröffentlichen von Videos, Filmen oder Fotos vom Haus (innen und/oder aussen), Patienten, Kunden und Mitarbeitern ist grundsätzlich untersagt und bedarf immer der Zustimmung der Geschäftsführung bzw. der dargestellten Personen.
- § 18 Essen von außerhalb nicht gestattet / Nur in Speisesälen
Bitte nehmen Sie kein Essen von außerhalb (auch von keinem Lieferservice) mit in die Klinik. Außerdem weisen wir Sie daraufhin, keinerlei Speisen oder Getränke aus den Speisesälen mitzunehmen. Nehmen Sie Ihre Mahlzeiten ausschließlich in den Speisesälen zu sich.
- § 19 Dienstleistungen des Hauses
Sämtliche Dienstleistungen sind vom Hausgast, der diese in Anspruch nimmt, zu bezahlen. Speziell gilt dies für therapeutische, pflegerische und ärztliche Leistungen, sowie Verpflegung und Transporte. Wir bitten insbesondere unsere Hotelgäste/Begleitpersonen , sich anhand unserer Preislisten über Umfang und Höhe des Entgeltes unserer Produkte bzw. Dienstleistungen zu informieren. Bitte beachten Sie, dass beispielsweise unsere Hotelangebote i.d.R. nicht alle Leistungen unseres Unternehmens umfassen. Bei Fragen dazu helfen wir Ihnen gerne weiter.
- § 20 Verhalten während einer Pandemie
Während einer Pandemie können sich täglich Verhaltensregeln oder Vorschriften ändern. Bitte informieren Sie sich täglich darüber.
Halten Sie sich strikt an alle Regeln, die je nach Lage, im Haus auch strenger ausgelegt werden können, als im Allgemeinen.
Folgen Sie stets den Anweisungen unseres Personals.
Bei Nichteinhaltung oder Verstoß gegen die Hausordnung droht Ihnen der sofortige Abbruch Ihrer Maßnahme und/oder ein Verweis des Hauses.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit!
Ihre Familie Holsing