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Kostenübernahme

Sie können auf eigene Kosten zur Rehabilitation fahren. Aber fast jeder hat einen Anspruch darauf, die Kosten für eine Rehabilitation ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen.

Kostenträger

In der Regel wird der Antrag auf stationäre Rehabilitation vom Patienten selbst beim zuständigen Kostenträger eingereicht. Ein Antrag auf Anschlussheilbehandlung (AHB) wird meistens vom Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses gestellt. Alle Leistungsträger sind gesetzlich dazu verpflichtet zusammenzuarbeiten und ihre Leistungen zu koordinieren. Ist ein Kostenträger, bei dem der Antrag eingereicht wurde, (seines Erachtens nach) nicht zuständig, muss er den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterleiten und den Patienten hierüber informieren.

 

Zuzahlung

Die Kosten für Ihre Rehabilitation übernimmt der zuständige Kostenträger. Jedoch müssen Sie in den meisten Fällen eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt maximal 10,00 € pro Tag. Die konkrete Zuzahlung hängt in erster Linie vom Kostenträger ab.

Ob Sie eine Zuzahlung leisten müssen, können Sie bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenversicherung erfragen.

Übersicht über Höhe und Dauer der Zuzahlung

Abhängig vom Kostenträger und der Art der Behandlung gelten folgende Beträge:

Kostenträger

Ambulant

Stationär

Anschlußheilbehandlung AHB

Rentenversicherung

keine Zuzahlung

max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr

max. 10 Euro, max. 14 Tage im Jahr

Gesetzliche Krankenversicherung

max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr

max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr

max. 10 Euro, max. 28 Tage im Jahr

Private Krankenversicherung

je nach Tarif

je nach Tarif

je nach Tarif

Unfallversicherung

keine Zuzahlung

keine Zuzahlung

keine Zuzahlung

Befreiung von der Zuzahlung

Eine Befreiung von der Zuzahlung kann beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.