
Kostenübernahme
Sie können auf eigene Kosten zur Rehabilitation fahren. Aber fast jeder hat einen Anspruch darauf, die Kosten für eine Rehabilitation ganz oder teilweise ersetzt zu bekommen.
Kostenträger
- Institutionskennzeichen (IK) unseres Hauses:
- IK - Nr. stationäre Rehabilitation
- IK - Nr. ambulante Rehabilitation
- IK - Nr. ambulante Heilmittel
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- 510 573 343
- 540 570 102
- 430 571 385
In der Regel wird der Antrag auf stationäre Rehabilitation vom Patienten selbst beim zuständigen Kostenträger eingereicht. Ein Antrag auf Anschlussheilbehandlung (AHB) wird meistens vom Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses gestellt. Alle Leistungsträger sind gesetzlich dazu verpflichtet zusammenzuarbeiten und ihre Leistungen zu koordinieren. Ist ein Kostenträger, bei dem der Antrag eingereicht wurde, (seines Erachtens nach) nicht zuständig, muss er den Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterleiten und den Patienten hierüber informieren.
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Privatversicherung
Ob die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme bei einer privaten Krankenversicherung übernommen werden oder nicht, hängt von den Vertragskonditionen ab. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung. -
Beihilfe
Auch die Beihilfe kann die Kosten für eine stationäre Maßnahme übernehmen. Vor Beginn informieren Sie sich bitte über die Höhe der Kostenerstattung. Unsere Preise können auch über den max. Kostenerstattungsgrenzen liegen.
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Deutsche Rentenversicherung DRV
Eine von der DRV finanzierte Rehamaßnahme benötigt eine Beantragung und Genehmigung durch die DRV. -
Gesetzliche Krankenkasse GKV
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Gesetzliche Unfallversicherung GUV
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Selbstzahler
Sie können jederzeit Reha-Maßnahmen durchführen, wenn Sie die Kosten selbst tragen. Informieren Sie sich auch unter Gesundheitsprogramme

Deutsche Rentenversicherungen
– Erwerbstätige
– Bezieher von Erwerbsminderungsrente
– Arbeitssuchende, erwerbsfähig

Gesetzliche Krankenkassen
– Rentner
– Schüler/Studenten
– Kinder
– nicht Erwerbstätige (z.B. Hausfrauen)

Gesetzliche Unfallversicherung
– bei Wege- und Arbeitsunfällen
– Berufskrankheiten

Sozialämter
– Für alle Maßnahmen zuständig, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der übrigen Rehabilitionsträger fallen
Zuzahlung
Die Kosten für Ihre Rehabilitation übernimmt der zuständige Kostenträger. Jedoch müssen Sie in den meisten Fällen eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt maximal 10,00 € pro Tag. Die konkrete Zuzahlung hängt in erster Linie vom Kostenträger ab.
Ob Sie eine Zuzahlung leisten müssen, können Sie bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenversicherung erfragen.
Übersicht über Höhe und Dauer der Zuzahlung
Kostenträger
Ambulant
Stationär
Anschlußheilbehandlung AHB
Rentenversicherung
keine Zuzahlung
max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr
max. 10 Euro, max. 14 Tage im Jahr
Gesetzliche Krankenversicherung
max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr
max. 10 Euro, max. 42 Tage im Jahr
max. 10 Euro, max. 28 Tage im Jahr
Private Krankenversicherung
je nach Tarif
je nach Tarif
je nach Tarif
Unfallversicherung
keine Zuzahlung
keine Zuzahlung
keine Zuzahlung